für die Vermietung von Ferienobjekten
1. Geltungsbereich
2. Buchung & Vertragsschluss
Der über die jeweilige Reiseleistung abzuschließende Mietvertrag kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung zustande und ist dann verbindlich.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Sofortbuchung“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Vamera Ferien am Meer GmbH & Co. KG, im weiteren Verlauf Vermieter genannt, über die von Ihnen ausgewählte Reiseleistung ab. Ihr Antrag ist bindend.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihres Angebots ab, so ist dies als neues Angebot zum Abschluss des Vermietungsvertrages zu verstehen, an das sich die Vamera Ferien am Meer GmbH & Co. KG 10 Tage lang gebunden hält. Erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Änderung nicht, kommt ein Mietvertrag nicht zustande.
3. Zahlungsbedingungen
4. An- und Abreise
5. Aufenthalt
6. Mietsache
Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Abweichungen einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Mietvertrages nicht beeinträchtigen. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern es zumutbar und möglich ist und die Änderungen nicht nur geringfügig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
7. Haustiere
Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
8. Rauchen
9. W-LAN
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des W-LAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des W-LAN-Zugangs nicht, wenn die Störung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruht. Der Netzausbau auf Amrum ist nicht mit dem Ausbau in den Städten auf dem Festland vergleichbar, so dass es zu Schwankungen und schlechteren Verbindungsleistungen kommen kann. Für Verbindungsausfälle oder technische Probleme wird keine Haftung übernommen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des W-LAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des W-LAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
Werden durch den Mieter über das W-LAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür in vollem Umfang die anfallenden Kosten.
10. Umgang mit technischen Geräten
Unberechtigte Eingriffe, Manipulationen oder Resets an diesen Geräten sind untersagt.
Entstehen dem Vermieter infolge schuldhafter Verstöße des Mieters hierdurch Funktionsstörungen, Ausfälle oder Reparaturkosten, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden.
Der Mieter darf eigene Streamingdienste (z. B. Netflix, Amazon Prime Video, Disney) nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Geräte verwenden. Eine Installation zusätzlicher Software oder Hardware ist nicht gestattet.
11. Endreinigung
„Besenrein“ bedeutet insbesondere: das Fegen oder Saugen der Böden, das Entsorgen von Müll und Leergut, das Ausräumen des Kühlschranks sowie das ordentliche Hinterlassen der Küche (einschließlich dem Anstellen der Spülmaschine, sofern Geschirr genutzt wurde).
Die Endreinigung der Wohnung erfolgt durch den Vermieter. Hierfür wird eine vereinbarte Reinigungspauschale erhoben.
Hinterlässt der Mieter die Wohnung nicht besenrein oder in einem über das übliche Maß hinausgehenden verschmutzten Zustand, ist der Vermieter berechtigt, die dadurch entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
12. Pflichten des Mieters
Jeder Mieter/ Benutzer ist verpflichtet, bei Störungen des Mietvertrages alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden. Sie sind deshalb insbesondere gehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich nur gegenüber unserer Buchungsstelle anzuzeigen. Beachten Sie dies bitte in Ihrem eigenen Interesse, da Ihnen sonst bereits allein wegen verspäteter Anzeige Ansprüche nicht zustehen können.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzuge wenden Sie sich zwecks Abhilfe an den Hausmeister. Die Mängelanzeige holen Sie uns gegenüber dann bitte sofort nach, weil diese gegenüber dem Hausmeister, dem Reinigungspersonal und/oder sonstigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von uns Ihre Rechte nicht wahrt.
Ist der Mangel von uns zu vertreten und nicht, beziehungsweise nicht rechtzeitig, zu beheben und tritt dadurch eine nicht unerhebliche Minderung Ihres Urlaubs ein, können Sie von uns nach erfolgter Abreise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Sofern wir einen gravierenden Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich bewirkt haben, können Sie darüber hinaus Schadenersatz verlangen.
13. Haftung des Vermieters
14. Rücktritt durch den Mieter
Bei der Berechnung des Schadenersatzes werden gewöhnliche, ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der des Vermietungsobjektes von uns berücksichtigt und angerechnet.
Die Höhe des von uns geltend gemachten Schadenersatzes richtet sich nach dem Mietpreis. Wir behalten uns vor, im Einzelnen den Schaden konkret zu beziffern oder wie nachstehend zu pauschalisieren: a) Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises; b) Rücktritt 44 – 30 Tage vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises; c) Rücktritt innerhalb 29 Tagen vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises; d) Rücktritt einen Tag vor Mietbeginn oder am Anreisetag = 90% des Mietpreises.
Der Mieter kann den Nachweis führen, dass der nach vorstehender Staffelung errechnete Schaden nicht entstanden oder tatsächlich niedriger ist. Bis zum Mietbeginn kann sich jede angemeldete Person durch eine dritte Person ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir behalten uns jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls gesetzliche oder behördliche Vorschriften uns hierzu veranlassen und/oder sonstige wichtige Hintergründe in der Person des Dritten vorliegen. Für diesen Fall gelten die vorgenannten Rücktrittsbedingungen entsprechend.
15. Kündigung durch den Vermieter
16. Höhere Gewalt
17. Schriftformerfordernis
18. Gerichtsstandsvereinbarung
19. Salvatorisch Klausel
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