für die Vermietung von Ferienobjekten
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung.
2. Buchung & Vertragsschluss
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Sofortbuchung“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG, im weiteren Verlauf Vermieter genannt, über die von Ihnen ausgewählte Reiseleistung ab. Ihr Antrag ist bindend.
Der über die jeweilige Reiseleistung abzuschließende Mietvertrag kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung zustande und ist dann verbindlich.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihres Angebots ab, so ist dies als neues Angebot zum Abschluss des Vermietungsvertrages zu verstehen, an das sich die Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG 10 Tage lang gebunden hält. Erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Änderung nicht, kommt ein Mietvertrag nicht zustande. Berücksichtigen Sie dies bitte insbesondere deshalb, weil wir in der Regel nur bei frühzeitigen Anmeldungen ausreichende Kontingente zur Verfügung haben.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 35 % der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des schriftlichen Mietvertrages per Mail auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen mit einer verbleibenden Zeit von weniger als 30 Tagen bis zur Anreise ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des schriftlichen Mietvertrages per Mail fällig.
4. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr, beziehungsweise nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch persönliche Übergabe vor Ort, beziehungsweise über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 9.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise mit einer Pauschale in Höhe von 60,00 € in Rechnung zu stellen.
5. Aufenthalt
Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
6. Mietsache
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Abweichungen einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Mietvertrages nicht beeinträchtigen. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern es zumutbar und möglich ist und die Änderungen nicht nur geringfügig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
7. Haustiere
Haustiere jedweder Art sind nur nach vorheriger Genehmigung der Vamera GmbH & Co KG erlaubt. Die Genehmigung wird in der Regel mit Übersendung der Buchungsbestätigung erteilt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
8. Rauchen
Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
9. W-LAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Netzausbau auf Amrum ist nicht mit dem Ausbau in den Städten auf dem Festland vergleichbar, so dass es zu Schwankungen und schlechteren Verbindungsleistungen kommen kann. Für Verbindungsausfälle oder technische Probleme wird keine Haftung übernommen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür in vollem Umfang die anfallenden Kosten.
10. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Jeder Mieter/ Benutzer ist verpflichtet, bei Störungen des Mietvertrages alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden. Sie sind deshalb insbesondere gehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich nur gegenüber unserer Buchungsstelle anzuzeigen. Beachten Sie dies bitte in Ihrem eigenen Interesse, da Ihnen sonst bereits allein wegen verspäteter Anzeige Ansprüche nicht zustehen könnten.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzuge wenden Sie sich zwecks Abhilfe an den Hausmeister. Die Mängelanzeige holen Sie uns gegenüber dann bitte sofort nach, weil diese gegenüber dem Hausmeister, dem Reinigungspersonal und/ oder sonstigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von uns Ihre Rechte nicht wahrt.
Ist der Mangel von uns zu vertreten und nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zu beheben und tritt dadurch eine nicht unerhebliche Minderung Ihres Urlaubs ein, können Sie von uns nach erfolgter Abreise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Sofern wir einen gravierenden Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich bewirkt haben, können Sie darüber hinaus Schadenersatz verlangen.
11. Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen. Die Haftung für später auftretende Mängel die auf einen Umstand zurückzuführen sind, den der Vermieter zu vertreten hat, und die Haftung während der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist wird auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
12. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei der Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, behalten wir uns vor, angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Schadenersatzes werden gewöhnliche, ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe des von und geltend gemachten Schadenersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. Wir behalten uns vor, im Einzelnen den Schaden konkret zu beziffern oder wie nachstehend zu pauschalisieren: a) Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises; b) Rücktritt 44 – 30 Tage vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises; c) Rücktritt innerhalb 29 Tagen vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises. Der Mieter kann den Nachweis führen, dass der nach vorstehender Staffelung errechnete Schaden nicht entstanden oder tatsächlich niedriger ist.
Bis zum Mietbeginn kann sich jede angemeldete Person durch eine dritte Person ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir behalten uns jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls gesetzliche oder behördliche Vorschriften uns hierzu veranlassen und/ oder sonstige wichtige Hintergründe in der Person des Dritten vorliegen. Für diesen Fall gelten die vorgenannten Rücktrittsbedingungen entsprechend.
13. Kündigung durch den Vermieter
Bei Verstößen des Mieters oder einer Begleitperson gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung sowie bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises trotz Fälligkeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Die Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG behält in einem solchen Fall den Anspruch auf den Mietpreis, lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung erlangt wird.
14. Höhere Gewalt
Wird der Mietvertrag infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) unmittelbar und konkret erheblich beeinträchtigt oder machen andere unvorhersehbare Umstände die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich, können beide Teile den Vertrag kündigen, beziehungsweise von diesem zurücktreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
15. Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
16. Gerichtsstandsvereinbarung
Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im In- und Ausland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Mietvertrages den Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Lübeck.
17. Salvatorisch Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.