Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Ferienobjekten

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Be­her­ber­gung.

2. Buchung & Vertragsschluss

Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Sofortbuchung“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Va­me­ra Ferien am Meer GmbH & Co KG, im weiteren Verlauf Vermieter genannt, über die von Ihnen ausgewählte Reiseleistung ab. Ihr Antrag ist bindend.
Der über die jeweilige Reiseleistung abzuschließende Mietvertrag kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung zustande und ist dann verbindlich.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihres Angebots ab, so ist dies als neues Angebot zum Abschluss des Ver­mie­tungs­ver­tra­ges zu verstehen, an das sich die Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG 10 Tage lang gebunden hält. Erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Änderung nicht, kommt ein Mietvertrag nicht zustande. Berücksichtigen Sie dies bitte insbesondere des­halb, weil wir in der Regel nur bei frühzeitigen Anmeldungen ausreichende Kontingente zur Verfügung haben.

3. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 35 % der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des schriftlichen Mietvertrages per Mail auf das Konto des Ver­mie­ters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurz­fri­sti­gen Bu­chun­gen mit einer verbleibenden Zeit von weniger als 30 Tagen bis zur Anreise ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des schrift­li­chen Mietvertrages per Mail fällig.

4. An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr, beziehungsweise nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe er­folgt durch persönliche Übergabe vor Ort, beziehungsweise über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 9.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise mit einer Pau­scha­le in Höhe von 60,00 € in Rechnung zu stellen.

5. Aufenthalt

Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Per­so­nen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung so­wie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

6. Mietsache

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Miet­zeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist un­ter­sagt. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels be­hält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stel­len.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Ver­mie­ter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Abweichungen einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben her­bei­ge­führt werden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Miet­ver­tra­ges nicht beeinträchtigen. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män­geln behaftet sind. Sofern es zumutbar und möglich ist und die Änderungen nicht nur geringfügig sind, werden wir Sie hierüber un­ver­züg­lich in Kenntnis setzen.

7. Haustiere

Haustiere jedweder Art sind nur nach vorheriger Genehmigung der Vamera GmbH & Co KG erlaubt. Die Genehmigung wird in der Re­gel mit Übersendung der Buchungsbestätigung erteilt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag frist­los zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

8. Rauchen

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag frist­los zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

9. W-LAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei An­rei­se vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter er­lan­gen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Netzausbau auf Amrum ist nicht mit dem Aus­bau in den Städten auf dem Festland vergleichbar, so dass es zu Schwankungen und schlechteren Verbindungsleistungen kom­men kann. Für Verbindungsausfälle oder technische Probleme wird keine Haftung übernommen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Nut­zungs­um­fang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs ent­ste­hen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür in vol­lem Umfang die anfallenden Kosten.

10. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden An­la­gen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft ver­ur­sacht worden ist.
Jeder Mieter/ Benutzer ist verpflichtet, bei Störungen des Mietvertrages alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Stö­run­gen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden. Sie sind deshalb ins­be­son­de­re gehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich nur gegenüber unserer Buchungsstelle anzuzeigen. Beachten Sie dies bit­te in Ihrem eigenen Interesse, da Ihnen sonst bereits allein wegen verspäteter Anzeige Ansprüche nicht zustehen könnten.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzuge wenden Sie sich zwecks Abhilfe an den Hausmeister. Die Mängelanzeige ho­len Sie uns gegenüber dann bitte sofort nach, weil diese gegenüber dem Hausmeister, dem Reinigungspersonal und/ oder son­sti­gen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von uns Ihre Rechte nicht wahrt.
Ist der Mangel von uns zu vertreten und nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zu beheben und tritt dadurch eine nicht un­er­heb­li­che Minderung Ihres Urlaubs ein, können Sie von uns nach erfolgter Abreise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Sofern wir einen gravierenden Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich bewirkt haben, können Sie dar­über hinaus Schadenersatz verlangen.

11. Haftung des Vermieters

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§ 536a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter er­las­sen. Die Haftung für später auftretende Mängel die auf einen Umstand zurückzuführen sind, den der Vermieter zu vertreten hat, und die Haftung während der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist wird auf eine vorsätzliche oder grob fahr­läs­si­ge Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

12. Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragsnummer erklärt werden. Maß­ge­bend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei der Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, behalten wir uns vor, angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Auf­wen­dun­gen zu verlangen. Bei der Berechnung des Schadenersatzes werden gewöhnliche, ersparte Aufwendungen und ge­wöhn­li­che mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Die Höhe des von und geltend gemachten Schadenersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. Wir behalten uns vor, im Einzelnen den Schaden konkret zu beziffern oder wie nachstehend zu pauschalisieren: a) Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn = 10% des Miet­prei­ses; b) Rücktritt 44 – 30 Tage vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises; c) Rücktritt innerhalb 29 Tagen vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises. Der Mieter kann den Nachweis führen, dass der nach vorstehender Staf­fe­lung errechnete Schaden nicht entstanden oder tatsächlich niedriger ist.
Bis zum Mietbeginn kann sich jede angemeldete Person durch eine dritte Person ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir be­hal­ten uns jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls gesetzliche oder behördliche Vorschriften uns hierzu veranlassen und/ oder sonstige wichtige Hintergründe in der Person des Dritten vorliegen. Für diesen Fall gelten die vorgenannten Rück­tritts­be­din­gun­gen entsprechend.

13. Kündigung durch den Vermieter

Bei Verstößen des Mieters oder einer Begleitperson gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung sowie bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises trotz Fälligkeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kün­di­gen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Die Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG behält in einem solchen Fall den Anspruch auf den Mietpreis, lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung erlangt wird.

14. Höhere Gewalt

Wird der Mietvertrag infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) unmittelbar und konkret erheblich be­ein­träch­tigt oder machen andere unvorhersehbare Umstände die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich, können beide Teile den Ver­trag kündigen, beziehungsweise von diesem zurücktreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Vamera Ferien am Meer GmbH & Co KG auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Scha­dens­er­satz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

15. Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

16. Gerichtsstandsvereinbarung

Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Personen, die keinen all­ge­mei­nen Gerichtsstand im In- und Ausland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Mietvertrages den Wohnsitz oder ih­ren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Lübeck.

17. Salvatorisch Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder un­durch­führ­bar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.