Unsere AGB

für die Vermietung von Ferienobjekten

1. Der aufgrund Ihres Buchungsauftrages abzuschließende Mietvertrag ist erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihres Auftrages ab, so ist die Abweichung für uns 10 Tage lang verbindlich. Erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Änderung nicht, kommt ein Mietvertrag noch nicht zustande. Berücksichtigen Sie dies bitte insbesondere deshalb, weil wir in der Regel nur bei frühzeitigen Anmeldungen ausreichende Kontingente zur Verfügung haben.

2. Abweichungen einzelner Leistungen vom Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Mietvertrages nicht beeinträchtigen. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern es zumutbar und möglich ist und die Änderungen nicht nur geringfügig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

3. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss „unter Angabe Ihrer Vertragsnummer erklärt werden. Er soll schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei der Vamera Ferien am Meer GmbH & Co. KG. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, behalten wir uns vor, angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Schadensersatzes werden gewöhnliche, ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe des von uns geltend gemachten Schadensersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. Wir behalten uns vor, im Einzelnen den Schaden konkret zu beziffern oder wie nachstehend zu pauschalieren:
a) Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn= 10% des Mietpreises;
b) Rücktritt 44 – 30 Tage vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises;
c) Rücktritt innerhalb 29 Tagen vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises.
Der Mieter kann den Nachweis führen, dass der nach vorstehender Staffelung errechnete Schaden nicht entstanden oder tatsächlich niedriger ist.
Bis zum Mietbeginn kann sich jede angemeldete Person durch eine dritte Person ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir behalten uns jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls gesetzliche oder behördliche Vorschriften uns hierzu veranlassen und/oder sonstige wichtige Hinderungsgründe in der Person des Dritten vorliegen. Für diesen Fall gelten die vorgenannten Rücktrittsbedingungen entsprechend.

4. Nehmen Sie mietvertragliche Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bemühen, für die nicht in Anspruch genommene Zeit eine anderweitige Vermietung zu ermöglichen und Ihnen eine Erstattung nach Abzug unserer Kosten und Aufwendungen zukommen lassen. Eine solche Erstattung erfolgt kulanzweise und ohne rechtliche Verpflichtung, es sei denn, diese sei im Einzelfall zwingend vorgeschrieben.

5. Wir sind berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Mieter oder eine der Begleitpersonen die Mietsache ungeachtet einer Abmahnung vertragswidrig gebraucht, den Hausfrieden nachhaltig stört oder sich sonst in solchem Maße vertragswidrig verhält, insbesondere Zahlungstermine trotz Abmahnung nicht einhält, dass die sofortige Lösung vom Mietvertrag gerechtfertigt ist. Wir behalten in einem solchen Fall den Anspruch auf den Mietpreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung erlangen.

6. Wird der Mietvertrag infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) unmittelbar und konkret erheblich beeinträchtigt, können beide Teile den Vertrag kündigen bzw. von diesem zurücktreten. ln einem solchen Fall erhält der Mieter die bereits geleisteten Anzahlungen zurück und verzichtet auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.

7. Jeder Mieter/Benutzer ist verpflichtet, bei Störungen des Mietvertrages alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden. Sie sind deshalb insbesondere gehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich nur gegenüber unserer Buchungsstelle anzuzeigen. Beachten Sie dies bitte in Ihrem eigenen Interesse, da Ihnen sonst bereits allein wegen verspäteter Anzeige Ansprüche nicht zustehen könnten. Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Gefahr im Verzuge wenden Sie sich zwecks Abhilfe an den Hausmeister. Die Mängelanzeige holen Sie uns gegenüber dann bitte sofort nach, weil diese gegenüber dem Hausmeister, dem Reinigungspersonal und/oder sonstigen Mitarbeitern von uns Ihre Rechte nicht wahrt.
Ist der Mangel von uns zu vertreten und nicht bzw. nicht rechtzeitig zu beheben und tritt dadurch eine nicht unerhebliche Minderung Ihres Urlaubs ein, können Sie von uns nach Rückkehr sodann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Sofern wir einen gravierenden Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich bewirkt haben, können Sie darüber hinaus Schadensersatz verlangen.

8. Wir haften für die gewissenhafte Bearbeitung Ihres Mietvertrages und die rechtzeitige Herbeiführung eines ordnungsgemäßen Mietvertrages sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung; jedoch nicht für Angaben in Orts- und sonstigen Prospekten, soweit sie nicht von uns hergestellt wurden. Wir haften ferner für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen (Bevollmächtigte, Hausmeister, Reinigungspersonal und sonstige Mitarbeiter).

9. Unsere Haftung ist allgemein auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder wir wegen Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen haftbar sind. Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.

10. Gerichtsstand ist Lübeck für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im ln- und Ausland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Mietvertrages den Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Alle weiteren Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns werden durch den umseitigen Mietvertrag geregelt. Ohne dass es konkreter Festlegung bedarf, erstreckt sich das Mietverhältnis immer auf den Typ der jeweils vermieteten Wohneinheit und auf die jeweils mitgemieteten Gemeinschaftseinrichtungen.

12. Die Unwirksamkeit, Nichtdurchführbarkeit oder Nichtdurchführung einzelner Vereinbarungen soll die Wirksamkeit der übrigen nicht berühren. Vereinbarungen bzw. Änderungen derselben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.